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Ein Projekt des Landkreises Freudenstadt

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Eine Initiative der Gebrüder-Gründler-Stiftung

Logos der Arbeitsgemeinschaft der Hilfs- und Rettungsorganisationen im Landkreis Freudenstadt

Unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfs- und Rettungsorganisationen im Landkreis Freudenstadt

Gemeinsam verbessern wir die Überlebenschancen
bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand
im Landkreis Freudenstadt

Hintergrund

Beim Herz-Kreislauf-Stillstand spielt die Zeitdauer bis zum Beginn der Wiederbelebung eine entscheidende Rolle. Häufig wird die Wiederbelebung aber erst viel zu spät mit dem Eintreffen des Rettungsdienstes begonnen.

Durch gezieltes Einbinden von registrierten Ersthelferinnen und Ersthelfern in unmittelbarer Umgebung der Einsatzstelle möchten wir diese Lücke schließen. Dies ergänzt die bisherigen Strukturen (Rettungsdienst, Helfer-vor-Ort) genau dann, wenn ein relevanter Zeitvorteil für den Patienten zu erwarten ist.

Bild zeigt die Abnahme der Überlebenschance pro Minute

Wer kann mitmachen?

JEDER, der mindestens 18 Jahre alt ist und sich für ein paar wenige Minuten
die Durchführung der lebensrettenden Herzdruckmassage zutraut.

App herunterladen und registrieren:

Download AppDownload App

Für die Freischaltung ist ein Nachweis einer Qualifikation als Ersthelferin oder Ersthelfer notwendig. Dies können zum Beispiel eine Teilnahme­bescheinigung an einem Reanimations­training/Erste-Hilfe-Kurs in den letzten 24 Monaten oder andere geeignete Zertifikate sein. Sie können den Nachweis einfach innerhalb der App hochladen.

In folgenden Fällen (Beispiele, nicht abschließend) genügt eine Kopie von Urkunde oder Zeugnis:

  • Pflege- und Rettungsdienstpersonal
  • Ärzte
  • MFAs

Zur Auffrischung der Kenntnisse wird der folgende Online-Kurs empfohlen:

Das Bild zeigt einen Screenshot der Retter-App im Notfall

Was passiert dann im Notfall?

Geht bei der Integrierten Leitstelle Freudenstadt (ILS) ein Notruf ein, der dem Stichwort „Kreislaufstillstand“ zugeordnet wird, werden registrierte Ersthelferinnen und Ersthelfer im unmittelbaren Umkreis der Einsatzstelle geortet und per Smartphone alarmiert, wenn sich hieraus ein relevanter Zeitvorteil für den Patienten gegenüber der voraussichtlichen Eintreffzeit der Profi-Retter (berechnet aufgrund der aktuellen Position der nächstverfügbaren Rettungsmittel) ergibt.

Als App-Retterin oder App-Retter bekommen Sie einen Alarm auf Ihr Handy. Wenn Sie diesen innerhalb der Antwortzeit annehmen, erhalten Sie die konkreten Einsatzdaten. Bitte machen Sie sich dann direkt und unmittelbar (ohne Rücksprache mit der ILS) auf den Weg.

Das Bild zeigt einen Screenshot der Retter-App bei der Alarmierung der Teilnehmer

Was passiert genau bei der Alarmierung?

  • Intelligente Alarmierung von drei Teilnehmerinnen und Teilnehmern in der Nähe des Einsatzortes gleichzeitig mit Rettungs­dienst und Helfern-vor-Ort.
  • Einsatzdetails werden nur bei Annahme des Einsatzes übermittelt.
  • Zuweisung konkreter Aufgaben (zum Beispiel Defibrillator holen) und Start der Navigation zur Einsatzstelle.
  • Nimmt eine Teil­nehmerin bzw. ein Teil­nehmer einen Einsatz nicht an, muss sie oder er sich nicht rechtfertigen.
  • Es erfolgt keine Alarmierung bei Unfällen, an Einsatzstellen, wo medizinisches Fachpersonal vor Ort ist (wie in Arztpraxen, Pflegeheimen etc.) oder zu sonstigen Einsätzen, bei denen Eigen­gefährdung anzunehmen oder erhöhte Anforderungen zu erwarten sind.
Das Bild zeigt den Screen der Retter-App beim Einsatzende

Einsatzende

Als Ersthelferin bzw. Ersthelfer müssen Sie nur wenige Minuten überbrücken, bis die Profi-Retter eintreffen und die Behandlung fortführen.

Innerhalb der App können Sie einen Mini-Einsatzbericht eingeben, um eine statistische Auswertung zu ermöglichen und das System weiter zu verbessern.

Falls Sie eine Nachbesprechung wünschen, können Sie dies direkt hier markieren.

Hinweise

  • Die GPS-Ortung erfolgt nur im Alarmfall.
  • Der Datenschutz ist vollumfänglich gewährleistet.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterliegen bezüglich der Einsätze der Schweigepflicht.
  • Die Alarmierung erfolgt landkreisübergreifend in der gesamten Region der Lebensretter.

Haftung

  1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im Falle eigener Unfälle und Schäden automatisch über die Unfallkasse Baden-Württemberg versichert. Weitere Informationen ...
  2. Bei Behandlungsfehlern o. ä. greift in Baden-Württemberg die gesetzliche Sammelhaftpflichtversicherung für Ehrenamtliche.
  3. Kein Versicherungsschutz besteht für
    • eine möglicherweise vertraglich übernommene Haftung, die über den gesetzlichen Umfang hinausgeht,
    • Schäden, die sich aus dem Besitz und Gebrauch von Kraftfahrzeugen ergeben – zuständig ist die für das Fahrzeug bestehende KFZ-Haftpflicht-Versicherung
    • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.

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